Weiterer Umgang mit der Pandemiebekämpfung und Umsetzung der Bundesnotbremse in der Kindertagesbetreuung
Gebrauchsanweisung SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest
Weiteres Produkt bei Selbsttests
Informationen für Eltern deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden |12.04.2021
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur | In der ab dem 12. April 2021 gültigen Fassung
Für die Kindertagesbetreuung gelten daher ab dem 22.03.2021 folgende Regelungen:
Selbsttest Anleitung
Kindertagesbetreuung und Selbsttests ab dem 12. April 2021
Kindertagesbetreuung nach den Ostertagen
An die Eltern und Familien mit Kindern in Kindertagesbetreuungsangeboten in Nordrhein-Westfalen