Weiterer Umgang mit der Pandemiebekämpfung und Umsetzung der Bundesnotbremse in der Kindertagesbetreuung

Gebrauchsanweisung SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest

Weiteres Produkt bei Selbsttests

Informationen für Eltern deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden |12.04.2021

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur | In der ab dem 12. April 2021 gültigen Fassung

Für die Kindertagesbetreuung gelten daher ab dem 22.03.2021 folgende Regelungen:

Selbsttest Anleitung

Kindertagesbetreuung und Selbsttests ab dem 12. April 2021

Kindertagesbetreuung nach den Ostertagen

An die Eltern und Familien mit Kindern in Kindertagesbetreuungsangeboten in Nordrhein-Westfalen
