Weiterer Umgang mit der Pandemiebekämpfung und Umsetzung der Bundesnotbremse in der Kindertagesbetreuung
Bestätigung zur bedarfsorientierten Notbetreuung gemäß § 2 Absatz 8 Satz 3 Nr. 6 der Coronabetreuungsverordnung
Weiterer Umgang mit der Pandemiebekämpfung und Umsetzung der Bundesnotbremse in der Kindertagesbetreuung
Informationen für Eltern deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden |12.04.2021
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur | In der ab dem 12. April 2021 gültigen Fassung